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Verwaltungsgericht Münster, 13 K 608/07.O

Datum:
11.09.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Disziplinarkammer Land
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 608/07.O
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:0911.13K608.07O.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

Die Disziplinarverfügung des Beklagten vom 00.00.0000 in Form des Widerspruchsbescheides vom 00.00.0000 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass gegen den Kläger ein Bußgeld in Höhe von 1000,00 Euro verhängt wird.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Verfahrens zu 1/3, der Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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