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Verwaltungsgericht Münster, 10 L 39/09

Datum:
09.02.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 39/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:0209.10L39.09.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 10 K 187/09 der Antragsteller gegen die Nrn. 2 und 3 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 18. Dezember 2008 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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