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Verwaltungsgericht Münster, 10 K 1344/07

Datum:
13.01.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
10 K 1344/07
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 1344/07
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:0113.10K1344.07.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte oder der Beigeladene vor der Vollstreckung Sicherheit leistet

 
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