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Verwaltungsgericht Münster, 8 K 1585/07.A

Datum:
23.04.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 1585/07.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2008:0423.8K1585.07A.00
 
Tenor:

Die Abschiebungsanordnung in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. Juli 2007 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger zu ¾, die Beklagte zu ¼.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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