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Verwaltungsgericht Münster, 4 K 556/07

Datum:
21.11.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 556/07
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2008:1121.4K556.07.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung der mit der Unterbreitung eines unbefristeten Arbeitsvertrages unter dem 29. Januar 2007 konkludent erfolgten Ablehnung seines - des Klägers - Übernahmeantrages in das Beamtenverhältnis auf Probe und des Widerspruchsbescheids der Bezirksregierung Münster vom 14. März 2007 verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Klage zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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