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Verwaltungsgericht Münster, 3 K 1070/05

Datum:
03.03.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
3 K 1070/05
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2008:0303.3K1070.05.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 00.00.0000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 00.00.0000 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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