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Verwaltungsgericht Münster, 1 K 744/07

Datum:
16.05.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 744/07
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2008:0516.1K744.07.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 21. November 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landesbetriebs Wald und Holz NRW vom 18. April 2007 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

 
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