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Verwaltungsgericht Münster, 9 L 513/07

Datum:
17.08.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 513/07
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2007:0817.9L513.07.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Der Beschlusstenor soll den Beteiligten wegen der vom Antragsteller angeführten Eilbedürftigkeit vorab per Telefax übermittelt werden.

 
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