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Verwaltungsgericht Münster, 6 K 1554/06

Datum:
06.06.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 1554/06
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2007:0606.6K1554.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 10. August 2006 verpflichtet, den Klägern die Zustimmung zur Errichtung der Zweitpraxis zur tierärztlichen Behandlung von Kleintieren in N.°°°°-I.°°°°°°°, L.--straße 0, zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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