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Verwaltungsgericht Münster, 4 K 1314/06

Datum:
17.04.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 1314/06
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2007:0417.4K1314.06.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Münster vom 28. Juni 2006 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 02. August 2005 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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