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Verwaltungsgericht Münster, 1 L 64/07

Datum:
09.03.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 64/07
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2007:0309.1L64.07.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Bewirtschaftung der städtischen Leichenhalle auf dem Grundstück Gemarkung D. -Stadt, Flur 0, Flurstück 000, in D. (Friedhofsallee) durch Vertrag auf den Beigeladenen oder einen anderen Privaten zu übertragen, ohne dass sie zuvor die Privatisierungsabsicht, das Vertragskonzept und eine Frist für die Abgabe von Angeboten öffentlich bekannt gemacht und eine auf dem Ergebnis einer solchen Bekanntmachung basierende Entscheidung getroffen hat.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auf 7.950,- EUR festgesetzt.

 
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