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Verwaltungsgericht Münster, 1 K 2594/05

Datum:
30.01.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 2594/05
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2007:0130.1K2594.05.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 9. Juni 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Bezirksregierung Münster vom 30. November 2005 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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