Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 1 K 256/07

Datum:
26.03.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 256/07
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2007:0326.1K256.07.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 17. Januar 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Schulamtes für die Stadt N. vom 8. Februar 2007 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, über den Antrag auf Aufnahme der Tochter K. der Kläger zum Schuljahr 2007/ 2008 in die N1. -Schule mit der Maßgabe neu zu entscheiden, dass der Schulbezirk für die N1. -Schule weiter besteht. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank