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Verwaltungsgericht Münster, 7 K 5319/03

Datum:
06.04.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 5319/03
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2006:0406.7K5319.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1. zu 1/5 und die Klägerin zu 2. zu 4/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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