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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 3084/04

Datum:
26.01.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 3084/04
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2006:0126.5K3084.04.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit sich der Rechtsstreit bezüglich der Anrechnung des Kindergeldes auf die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen in der Hauptsache erledigt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger zu ¾ und der Beklagte zu ¼.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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