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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 2547/04

Datum:
07.03.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 2547/04
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2006:0307.5K2547.04.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 24. Mai 2004 in der Fassung seines Widerspruchsbescheides vom 23. Juli 2004 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

 
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