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Verwaltungsgericht Münster, 1 L 637/06

Datum:
20.09.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 637/06
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2006:0920.1L637.06.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, aus dem Text des von ihr unmittelbar gegenüber der G. Mühle aufgestellten Schildes die Überschrift „Wasserkraftnutzung ... ... Müllers Freud - der Fische Leid!" und den Textabschnitt zu entfernen, der mit den Worten beginnt „Eine Form der regenerativen Energiegewinnung," und mit den Worten endet „nicht mehr durchgängig.".

Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 3/4 und die Antragsgegnerin zu 1/4.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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