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Verwaltungsgericht Münster, 11 K 2651/04

Datum:
28.09.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2651/04
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2006:0928.11K2651.04.00
 
Tenor:

Die Bescheide der Beklagten vom 9. und 10. Oktober 2003 in Gestalt ihres Widerspruchsbescheids vom 28. Juli 2004 werden aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für seine Heilkur in C. N. vom 27. Mai bis 1. Juli 2003 sowie für seine ärztliche Behandlung durch Frau Dr. G. zwischen dem 16. Juni und 11. September 2003 Unfallfürsorge nach den gesetzlichen Vorschriften zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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