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Verwaltungsgericht Münster, 7 K 3211/02

Datum:
22.04.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3211/02
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2005:0422.7K3211.02.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

 
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