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Verwaltungsgericht Münster, 7 K 2746/01

Datum:
21.03.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2746/01
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2005:0321.7K2746.01.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für den Zivildienst vom 25. Oktober 2001 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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