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Verwaltungsgericht Münster, 4 K 946/00

Datum:
15.11.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 946/00
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2005:1115.4K946.00.00
 
Tenor:

1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

2. Im Übrigen werden der Bescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 26. Januar 2000 und dessen Widerspruchsbescheid vom 17. März 2000 aufgehoben.

3. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 1.854,25 EUR zu zahlen.

4. Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

5. Das Urteil ist bezüglich Nr. 3 und 4 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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