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Verwaltungsgericht Münster, 11 K 1012/04

Datum:
11.11.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 1012/04
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2005:1111.11K1012.04.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.304,39 Euro nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 30. März 2004 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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