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Verwaltungsgericht Münster, 8 L 581/04

Datum:
20.07.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 581/04
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2004:0720.8L581.04.00
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu Lasten des Antragstellers vorläufig zu unterlassen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt 4/5 und der Antragsgegner trägt 1/5 der Kosten des Verfahrens.

 
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