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Verwaltungsgericht Münster, 5 L 1263/04

Datum:
08.09.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 1263/04
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2004:0908.5L1263.04.00
 
Tenor:

Es wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zum Ablauf eines Monats nach rechtskräftigem Abschluss des Beschwerdeverfahrens beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Az. 12 B 1390/04) festgestellt, dass die Fortführung des vom Antragsgegner am 6. April 2004 bekannt gemachten Vergabeverfahrens nach VOL/A betreffend Vereinbarungen gem. §§ 93 ff. BSHG über Leistungen des ambulant betreuten Wohnens durch Einholung und Öffnung von Angeboten in sämtlichen Losgebieten unzulässig ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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