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Verwaltungsgericht Münster, 4 K 3627/00

Datum:
25.05.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3627/00
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2004:0525.4K3627.00.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, sofern nicht die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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