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Verwaltungsgericht Münster, 2 L 1285/04

Datum:
10.10.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1285/04
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2004:1010.2L1285.04.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung 204/04 vom 11. Juni 2004 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

Der Streitwert wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

 
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