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Verwaltungsgericht Münster, 5 L 54/03

Datum:
16.05.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 54/03
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2003:0516.5L54.03.00
 
Tenor:

Der Beschluss vom 8. April 2003 wird aufgehoben.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts wird angewiesen, über den Antrag der Antragsgegnerin vom 5. März 2003 auf Festsetzung der Kosten im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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