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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 2855/99

Datum:
20.05.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 2855/99
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2003:0520.5K2855.99.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides der Oberbürgermeisterin der Stadt Münster vom 16. August 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Beklagten vom 22. Oktober 1999 verpflichtet, die Miete für die Wohnung des Klägers in N, Tstraße 0 in der Zeit von Juli bis Oktober 1999 durch Zahlung eines monatlichen Betrages von 179,15 EUR (= 350,39 DM) an den Vermieter zu übernehmen.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in jeweils beizutreibender Höhe abwenden, wenn nicht der Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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