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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 1845/99

Datum:
04.02.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1845/99
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2003:0204.5K1845.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

 
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