Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 5 K 1522/00

Datum:
28.03.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1522/00
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2003:0328.5K1522.00.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung seines Bescheides vom 27. März 2000 und des Widerspruchsbescheides vom 22. Mai 2000 verpflichtet, die mit Rechnung vom 14. Januar 1998 geltend gemachten Kosten in Höhe von 468,63 DM = 239,60 Euro zu übernehmen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu 1/3 und dem Beklagten zu 2/3 auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank