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Verwaltungsgericht Münster, 2 L 1771/03

Datum:
18.12.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1771/03
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2003:1218.2L1771.03.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches des Antragstellers gegen die Baugenehmigung des Antragsgegners vom 20. Oktober 2003 - (i.d.F. des Änderungsbescheides vom 29. Oktober 2003) wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

Der Streitwert wird für die Zeit bis zur Trennung der Verfahren (Beschluß vom 17. Dezember 2003) auf 10 000 Euro und für die Zeit danach auf 5 000 Euro festgesetzt.

 
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