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Verwaltungsgericht Münster, 9 K 2723/98

Datum:
16.01.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2723/98
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2002:0116.9K2723.98.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit leistet.

 
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