Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 8 K 2214/01

Datum:
04.12.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 2214/01
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2002:1204.8K2214.01.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 26. Juli 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Münster vom 30. August 2001 wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin auf ihren Antrag vom 21. Februar 2000 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank