Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 5 K 3970/98.A

Datum:
10.12.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 3970/98.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2002:1210.5K3970.98A.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist.

Der Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 8. Dezember 1998 wird insoweit aufgehoben, als das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG hinsichtlich des Iran verneint und der Klägerin die Abschiebung in den Iran angedroht wird.

Die Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass in der Person der Klägerin ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG hinsichtlich des Iran vorliegt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 2/3 und der Beklagten zu 1/3 auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank