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Verwaltungsgericht Münster, 1 L 177/02

Datum:
06.02.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 177/02
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2002:0206.1L177.02.00
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs des Antragstellers gegen die Anordnung des Antragsgegners (Polizeiinspektion Süd, Bocholt) vom 5. Februar 2002 wird abgelehnt.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

 
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