Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 1 K 1301/97.A

Datum:
08.03.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1301/97.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2002:0308.1K1301.97A.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 6. März 1997 wird insofern aufgehoben, als unter Ziffern 2. und 3. das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG bejaht wird.

Die Beklagte und die Beigeladenen - letztere als Gesamtschuldner - tragen die außergerichtlichen Kosten des Klägers je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte und die Beigeladenen dürfen die Vollstreckung in Höhe des jeweils vollstreckbaren Betrages durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank