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Verwaltungsgericht Münster, 7 L 1124/01

Datum:
12.10.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 1124/01
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2001:1012.7L1124.01.00
 
Tenor:

1.) Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 4. Oktober 2001 gegen die dem Beigeladenen mit Bescheid vom 26. September 2001 erteilte Genehmigung zur Benutzung von Schallwiedergabegeräten für das am 13. und 14. Oktober 2001 stattfindende Oktoberfest wird insoweit wiederhergestellt, als diese einen Zeitraum nach 24.00 Uhr betrifft. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen tragen der Antragsgegner zu 2/3 und der Antragsteller zu 1/3.

2.) Der Streitwert wird auf 8.000,- DM festgesetzt.

 
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