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Verwaltungsgericht Münster, 2 L 1339/00

Datum:
05.03.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1339/00
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2001:0305.2L1339.00.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.

 
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