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Verwaltungsgericht Münster, 4 L 269/00

Datum:
17.03.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 269/00
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2000:0317.4L269.00.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die durch Erlaß des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. Januar 2000 - IV B 2-5021/5022/5023 - dem Antragsgegner zugewiesenen und im vorliegenden Auswahlverfahren noch besetzbaren 5 Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 mit den Beigeladenen zu besetzen, bis er über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden hat.

2. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und der Beigeladene zu 2. je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beigeladenen selbst.

3. Der Streitwert wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.

 
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