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Verwaltungsgericht Minden, 9 K 1599/24

Datum:
19.02.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1599/24
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2026:0219.9K1599.24.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 27. Mai 2024 verpflichtet, den Klägern eine Genehmigung zur Entfernung des auf dem Grundstück J.-straße in L. befindlichen Mammutbaums zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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