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Verwaltungsgericht Minden, 8 L 340/26

Datum:
13.04.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 340/26
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2026:0413.8L340.26.00
 
Tenor:
  1. Der Antragstellerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt X. aus Q. beigeordnet.

  2. Die aufschiebende Wirkung der von der Antragstellerin eingelegten Klage im Verfahren 8 K 1118/26 gegen das von der Antragsgegnerin erlassene Hausverbot vom 06.03.2026 wird wiederhergestellt.

  3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

  4. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.

 
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