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Verwaltungsgericht Minden, 4 L 2028/25

Datum:
21.01.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 2028/25
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2026:0121.4L2028.25.00
 
Tenor:
  1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, untersagt, die der Q für Oktober 2025 zugewiesene Beförderungsstelle der Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

  2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

  3. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 € festgesetzt.

 
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