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Verwaltungsgericht Minden, 11 L 109/26

Datum:
30.01.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 L 109/26
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2026:0130.11L109.26.00
 
Tenor:
  1. Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die Verbotsverfügung vom 28.01.2026 wird wiederhergestellt.
  2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
 
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