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Verwaltungsgericht Minden, 10 K 1349/24

Datum:
23.03.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 1349/24
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2026:0323.10K1349.24.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung ge­gen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Si­cherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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