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Verwaltungsgericht Minden, 9 K 3187/22

Datum:
17.02.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 3187/22
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2025:0217.9K3187.22.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1), aber mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2), die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.

 
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