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Verwaltungsgericht Minden, 9 K 3865/21

Datum:
14.08.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 3865/21
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2024:0814.9K3865.21.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 26. April 2021 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 19. November 2020 eine Erlaubnis für den Einsatz von dreifachverglasten Kunststofffenstern an dem Gebäude in der Y.-straße N01 in J. zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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