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Verwaltungsgericht Minden, 4 L 2/24

Datum:
13.03.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 2/24
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2024:0313.4L2.24.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, untersagt, die Stelle Leiter / Leiterin des Kriminalkommissariats 3 (A 13) in der Direktion Kriminalität der Kreispolizeibehörde C. mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

3. Der Streitwert wird in der Wertstufe bis zu 19.000,00 € festgesetzt.

 
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