Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Minden, 3 M 21/24

Datum:
24.07.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 M 21/24
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2024:0724.3M21.24.00
 
Normen:
§ 59 Abs. 1 VwVG NRW § 61 Abs. 1 VwVG NRW
Leitsätze:

Zur Durchsetzung der durch Satzungsrecht auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke übertragenen Straßenreinigungspflicht (hier: Säuberung eines Gehwegs und einer Gosse von Unkraut) ist die Anordnung der Ersatzzwangshaft (§ 61 Abs. 1 VwVG NRW) ohne Hinzutreten besonderer Umstände des Einzelfalls grundsätzlich unverhältnismäßig, da mit der Ersatzvornahme (§ 59 Abs. 1 VwVG NRW) regelmäßig ein milderes Mittel zur Verfügung steht.

 
Tenor:

1. Der Antrag auf Anordnung der Ersatzzwangshaft wird abgelehnt.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank