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Verwaltungsgericht Minden, 1 K 2321/21

Datum:
23.08.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 2321/21
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2024:0823.1K2321.21.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ablehnungsbescheids vom 25. Mai 2021 verpflichtet, der Klägerin die Baugenehmigung zur Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten Plakatanschlagtafel auf dem G01, Flur 0, Flurstück 000 nach Maßgabe ihres mit Schreiben vom 7. Dezember 2020 gestellten und mit Schreiben vom 11. März 2021 konkretisierten Antrags zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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