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Verwaltungsgericht Minden, 1 K 1576/22.A

Datum:
15.03.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1576/22.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2023:0315.1K1576.22A.00
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Ziffer 1 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom    00.00.0000 wird aufgehoben, soweit die Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 75 % und die Beklagte zu 25 %; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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